DRK Fahrdienst HannoverFoto: Daniel Möller / DRK e.V.

Fahrdienst

Ansprechpartner

Herr
Jan-Hendrik Prager

Tel: 06332 - 43004
fahrdienst(at)kv-swp.drk(dot)de

22er Straße 66
66482 Zweibrücken

Nicht jeder Mensch hat ein Auto.
Viele Menschen möchten oder können nicht mehr selbst fahren.
Weil sie zu alt sind oder krank oder behindert.
Diesen Menschen hilft das Deutsche Rote Kreuz.
Mit einem Fahr-Dienst.
Sie möchten an einen Ort und kommen selbst nicht dort hin?
Dann bringen wir Sie sicher an das Ziel und wieder zurück.

Das Angebot

Mit unserem Fahr-Dienst kommen Sie sicher an Ihr Ziel.
Auch mit einem Roll-Stuhl oder einem anderen Hilfs-Mittel.
Der Fahr-Dienst bringt Sie zur Arbeit oder zum Arzt.
Oder zu einem Freund. Wir bringen Sie an viele Orte. Zum Beispiel:
  • Zum Arbeits-Platz.
  • Zum Arzt oder zum Kranken-Haus.
  • Zur Kur oder in eine Fach-Klinik für Erholung.
  • Zu einer Veranstaltung.
  • Zu einem Ausflug.
  • Es gibt auch Betreutes Reisen.
  • Zum Einkaufs-Laden.
  • Zu Freunden oder einem Mitglied der Familie.

Fahrt bequem online anfragen

Kosten

Unsere Patiententransporte – ob sitzend oder liegend – bieten wir zu transparenten Konditionen an. 
Nachfolgend finden Sie unsere Preisübersicht für privat abgerechnete Fahrten.

Grundgebühr

          75,00 € pro Fahrt

Die Grundgebühr wird jeweils einmalig berechnet für:

  • die Hinfahrt (vom Aufenthaltsort zur Behandlungsstätte)
  • die Rückfahrt (von der Behandlungsstätte zum Aufenthaltsort)

Fahrtkosten

          2,80 € pro besetzten Kilometer

Es werden nur die Kilometer berechnet, die während des tatsächlichen Transports mit dem Fahrgast zurückgelegt werden.

Kostenübernahme

Wir informieren Sie gerne über Möglichkeiten der Kostenübernahme – z. B. durch die Krankenkasse, das Sozialamt oder die Pflegeversicherung.
In bestimmten Fällen werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen.

Bei verordneten Fahrten mit Transportschein übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt.

Gerne helfen wir Ihnen weiter:

  • wann ein Transportschein erforderlich ist
  • welche Fahrten privat zu bezahlen sind
  • ob eine gesetzliche Zuzahlung anfällt

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Fahrten auch kurzfristig – zum Beispiel aus betrieblichen oder unvorhersehbaren Gründen – abgesagt werden können. 
Ein Anspruch auf Durchführung der Fahrt oder auf Ersatzleistungen besteht in diesen Fällen nicht. 
Wir bemühen uns selbstverständlich stets um Zuverlässigkeit und informieren Sie umgehend, sollte eine Fahrt nicht wie geplant stattfinden können.

Wichtig:
Mit der verbindlichen Buchung einer Fahrt entsteht eine Zahlungspflicht – auch dann, wenn die Fahrt ohne rechtzeitige Absage nicht angetreten wird. 
Bitte informieren Sie uns frühzeitig, falls sich Ihr Transportbedarf ändert.

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