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Pflege zu Hause

Ansprechpartner

Frau
Nadine Reisner

Tel: 06332 - 971311
nadine.reisner@kv-swp.drk.de

22er Straße 66
66482 Zweibrücken

Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.

Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:

  • Wenn Sie schon lange krank sind.

Man sagt auch:
Chronisch krank.

  • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie behindert sind.
  • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
  • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.

Man sagt auch:
Ein Rezept.

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:

  • Wenn Sie schon lange krank sind.

Man sagt auch:
Chronisch krank.

  • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie behindert sind.
  • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
  • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.

Man sagt auch:
Ein Rezept.

Ambulanter Pflegedienst des DRK Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

  • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
  • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
  • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.

Wo kann ich mehr erfahren?

Wollen Sie mehr dazu wissen?

Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden.

Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.

Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Trägerschaft

Unser Pflegedienst ist eine Einrichtung des DRK Kreisverbandes Südwestpfalz und wurde am 01.04.1988 gegründet. Der DRK Kreisverband ist gemeinnützig anerkannt und eingetragener Verein (e. V.). Der ambulant sozialpflegerische Dienst wird gemäß der Trägervorgabe nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt.

Standort und Einzugsgebiet

Unser Pflegedienst ist mit seinen Büroräumen im Gebäude des DRK Kreisverbandes Südwestpfalz e. V. in Zweibrücken, Zweiundzwanzigerstr. 66 angesiedelt, um die zeitnahe, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Kunden vor Ort zu gewährleisten und einen lückenlosen Informationsfluss sicherzustellen. Wir versorgen Kunden im Stadtgebiet Zweibrücken, inklusive der Vororte und nahe gelegenen Ortschaften.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Morgen- und Abendtoilette
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Blutdruckkontrolle
  • Aufziehen von Insulin
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Kompressionsstrümpfe
  • Dekubitus-Versorgung
  • Tropfen/Salben/Spülung von Augen/Ohren
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Wie geht es weiter?

Gerne stehen wir jederzeit vor Ort oder telefonisch unter 06332 - 3735 zur Verfügung. 
Alternativ verwenden Sie gerne das unten stehende Formular zur Kontaktaufnahme. 

Bestellformular
Ambulante Pflege

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